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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen uns, Aperitivo Ape GbR (nachfolgend "Anbieter"), und dessen Auftraggebern (nachfolgend "Kunde"). Sie gelten für Verträge mit Privatkund:innen sowie Geschäftskund:innen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 

 

(2) Anbieter: Aperitivo Ape GbR - Inhaber: Carolin Schlicht und Falk Sacré - Holtenauer Straße 158, 24105 Kiel, Deutschland.

E-Mail: info@aperitivoape.de

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(3) Die Vertragsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis des Anbieters von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Anbieter bei Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich zustimmt. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

(1) Die Angebote des Anbieters sind grundsätzlich 7 Kalendertage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung gewährleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.

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(2) Die Angebote des Anbieters basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Angaben des Kunden (z. B. Anlass, Datum, Ort, Dauer, gewünschte Leistungen). 

 

(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das von dem Anbieter unterbreitete Angebot schriftlich bestätigt wird. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht.

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(4) Mit der Bestätigung des Angebots erkennt der Kunde den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang, die vereinbarten Preise sowie die zum Zeitpunk des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters an. 

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(5) Änderungen oder Ergänzungen des Angebots vor der Veranstaltung (z. B. Anpassung der Servicedauer, der Getränkeauswahl oder Zusatzleistungen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung und werden Bestandteil des Vertrags, sobald sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden. 

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(6) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die genaue Anzahl der Gäste, die definitive Getränkeauswahl, die Servicedauer, den Veranstaltungsort sowie die gewünschten Zusatzleistungen bis spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. 

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(7) Sollte sich während der Veranstaltung ergeben, dass beispielsweise 

  • mehr Gäste teilnehmen als ursprünglich vereinbart,

  • mehr Getränke konsumiert werden als kalkuliert,

  • zusätzliche Getränke gewünscht werden

  • oder sich die Servicedauer auf Wunsch des Kunden verlängert

gilt dies als zusätzlicher Leistungsaufwand. 

Sofern die Umsetzung organisatorisch und personell möglich ist, können diese Mehrleistungen vor Ort erbracht werden. Zusätzlicher Aufwand wird nach tatsächlichem Umfang auf Basis der im Angebot genannten Preise nachberechnet. 

Eine Verlängerung der Servicedauer oder eine Erweiterung der Getränkeauswahl erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung vor Ort und setzt das Einverständnis beider Parteien voraus. Ein Anspruch auf die Erbringung zusätzlicher Leistungen besteht nicht.

Der Anbieter behält sich vor, zusätzliche Leistungen abzulehnen, sofern diese aus organisatorischen, personellen oder rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sind. 

 

§ 3 Leistungsumfang

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(1) Art, Umfang, Dauer, Ort sowie Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot. Maßgeblich ist der im Angebot beschriebene Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Der Anbieter erbringt die Leistungen als mobiler Getränkeservice mit Personal vor Ort. Die Aperitivo Ape wird nicht vermietet und steht nicht zur eigenständigen Nutzung durch den Kunden oder Gäste zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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(2) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • den Betrieb der Aperitivo Ape als mobile Bar

  • den Ausschank der vereinbarten Getränke

  • die Bereitstellung von Gläsern und Bar-Equipment

  • den Auf- und Abbau der Aperitivo Ape

  • die Betreuung des Ausschanks durch geschultes Personal

  • behördliche Genehmigungen oder Standgenehmigungen

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Nicht Bestandteil der Leistung sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – insbesondere:

  • Catering- oder Speisenleistungen

  • Musik- oder Unterhaltungsleistungen

  • Dekorationsleistungen über die vereinbarte Grunddekoration hinaus

  • die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten, Tischen oder sonstigem Veranstaltungsequipment


(3) Zeitliche Angaben zur Servicedauer verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Richtwerte. Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. verspäteter Veranstaltungsbeginn, verzögerter Aufbau durch Dritte), berechtigen nicht automatisch zu einer Verlängerung der Leistung.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

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(1) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. 

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(2) Alle Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Der Preis enthält zum Zeitpunkt der Bestellung die jeweils gültige Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. 

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(3) Anzahlung: Nach Angebotsannahme ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrags fällig. Der Eingang der Anzahlung des Kunden beim Anbieter hat innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Annahme des Angebots durch den Anbieter und dem Kunden zu erfolgen. Bei Überschreiten dieser Frist durch den Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist außerordentlich und fristlos zu kündigen. 

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(4) Restbetrag: Der vom Kunden geschuldete Restbetrag ist bis spätestens 7 Kalendertage nach der Veranstaltung vollständig an den Anbieter zu überweisen. 

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(5) Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höher zu berechnen. Für Verbraucher betragen diese 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, für Unternehmen 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. 

Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

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§ 5 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen 

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(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein Recht zur Stornierung seiner Buchung zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen ein. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der vom Kunden zu bezahlenden Stornogebühr ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung beim Anbieter:

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  • Stornierung bis zu 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises einbehalten. 

  • Stornierung bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Termin: Wir behalten uns vor, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erheben. 

  • Stornierung bis zu 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: Wir behalten uns vor, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erheben. 

  • Stornierung bis zu 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: Wir behalten uns vor, eine Stornogebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erheben. 

  • Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: Wir behalten uns vor, eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des vereinbarten Gesamtpreises zu erheben. 

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(2) Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn der Kunde diese schriftlich gegenüber dem Anbieter erklärt. 

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(3) Eine einmalige Umbuchung auf einen freien Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten ist nach Verfügbarkeit möglich. Die bereits geleistete Anzahlung wird angerechnet; ein weiterer Anspruch auf Terminverschiebung besteht nicht. Sofern dem Anbieter zum Zeitpunkt der Umbuchung bereits nachweisbare Aufwendungen entstanden sind (z. B. durch den Einkauf von Getränken, Dekoration, Verbrauchsmaterialien, Sonderbestellungen oder durch Personal- und Organisationskosten), ist der Anbieter berechtigt, hierfür eine angemessene Umbuchungs- bzw. Ersatzgebühr zu berechnen. Diese wird dem Kunden transparent ausgewiesen und mit der Anzahlung verrechnet bzw. gesondert in Rechnung gestellt.

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§ 6 Rücktritt/Leistungsänderung

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(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht oder unzumutbar beeinträchtigt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichen Gefährdungen von Personal, Gästen oder Equipment (z. B. durch extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitsmängel vor Ort),

  • fehlenden oder nicht funktionsfähigen, vertraglich vorausgesetzten Rahmenbedingungen (z. B. Strom- oder Wasserversorgung, sofern diese vereinbart waren),

  • höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streiks, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen),

  • sonstigen Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die eine sichere oder ordnungsgemäße Leistungserbringung verhindern.

In diesen Fällen behält der Anbieter den Anspruch auf Ersatz der bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen (insbesondere Planungs-, Vorbereitungs-, Anfahrts-, Personal- und Materialkosten). Bereits geleistete Zahlungen werden insoweit angerechnet. Ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

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(2) Zumutbare Leistungsänderungen, die die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen (z. B. Austausch einzelner Getränkemarken), bleiben vorbehalten. 

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§ 7 Höhere Gewalt, Pandemien, Witterung

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(1) Veranstaltungen im Außenbereich erfolgen auf Risiko des Kunden. Übliche Witterungsbedingungen wie Regen, Wind, Kälte oder Hitze stellen keinen Stornierungs- oder Rücktrittsgrund dar, sofern die Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich möglich und zumutbar ist.

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(2) Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Hierzu zählen z. B. Unwetter, behördliche Verbote, Pandemien, Streiks oder schwerwiegende, unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich machen. 

Im Falle höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Kosten (z. B. für Personalplanung, Sonderbestellungen, Genehmigungen, Anfahrten oder vorbereitende Maßnahmen) können anteilig in Rechnung gestellt werden.

Sofern möglich, bemühen sich beide Parteien einvernehmlich um eine Terminverschiebung oder eine angepasste Durchführung der Leistung.

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§ 8 Haftung

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(1) Der Anbieter erbringt die Leistung als mobiler Getränkeservice mit Personal vor Ort. Eine Vermietung der Ape oder eine eigenständige Nutzung durch Kunden oder Gäste ohne Personal von Aperitivo Ape findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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(2) Die Aperitivo Ape darf nicht betreten, bestiegen oder als Sitz-, Steh- oder Ablagefläche genutzt werden. Den Anweisungen des Personals von Aperitivo Ape ist Folge zu leisten. Für Schäden, die durch Missachtung dieser Hinweise entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

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(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

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(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Kunden, Gäste oder sonstige Dritte verursacht werden, insbesondere bei:

  • unsachgemäßem Umgang mit der Ape, dem Ausschankbereich oder der Ausstattung

  • Glasbruch, Beschädigung oder Verlust von Gläsern, Flaschen, Dekoration oder Equipment, sofern diese nicht durch den Anbieter selbst verursacht wurden

  • Beschädigungen am Veranstaltungsort, die nicht durch den Anbieter verschuldet sind

  • ungeeigneten örtlichen Gegebenheiten (z. B. fehlende Zufahrt, unebener Untergrund, mangelnde Standfestigkeit), sofern diese nicht vorab erkennbar oder kommuniziert wurden

  • Ausfällen oder Störungen von Strom- oder Wasseranschlüssen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen

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(6) Glasbruch und Verluste werden, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind, nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß einer vorab vereinbarten Pauschale in Rechnung gestellt.

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(7) Für Garderobe, persönliche Gegenstände sowie Wertgegenstände von Kunden oder Gästen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

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(8) Soweit Kunden gegenüber Dritten (z. B. Veranstalter:innen, Grundstückseigentümer:innen oder Behörden) verantwortlich sind, bleiben deren Pflichten unberührt. Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Handlungen oder Pflichtverletzungen von Kunden, Gästen oder sonstigen Dritten zurückzuführen sind.

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§ 9 Auf- und Abbau/Standort

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(1) Der Kunde stellt sicher, dass ein geeigneter Standort sowie eine ausreichende Zufahrt vorliegen. Verzögerungen, die auf fehlende Voraussetzungen zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters.

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(2) Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass am Veranstaltungsort ein Stromanschluss sowie ein Frischwasseranschluss zur Verfügung gestellt werden. Sofern möglich, wird auch ein Abwasseranschluss bereitgestellt. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Sollte die Bereitstellung von Strom- und/oder Wasseranschlüssen vor Ort nicht möglich sein, kann die Aperitivo Ape nach vorheriger Absprache auch autark betrieben werden. In diesem Fall verfügt die Aperitivo Ape über integrierte Frisch- und Abwassertanks. Eventuell entstehende Einschränkungen oder zusätzliche Aufwände werden im Vorfeld transparent abgestimmt.

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§ 10 Bild- und Mediennutzung/Referenzen 

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(1) Der Anbieter ist berechtigt, während der Veranstaltung Bildmaterial der Ape, des Auftritts sowie der allgemeinen Veranstaltungssituation zu erstellen und dieses zu eigenen Marketingzwecken (Website, Social Media etc.) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

Personenbezogene Aufnahmen einzelner Gäste werden nur verwendet, sofern diese nicht im Mittelpunkt stehen oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

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(2) Der Anbieter ist zudem berechtigt, Kunden sowie Veranstaltungen, bei denen Leistungen erbracht wurden, als Referenz zu nennen. Dies umfasst beispielsweise die Nennung von:

  • Namen der Veranstaltung

  • Anlass (z. B. Hochzeit, Firmenevent)

  • Unternehmensnamen oder Marke bei Business-Veranstaltungen

Eine weitergehende Nutzung von Logos, Marken oder geschützten Kennzeichen erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Kunden können der Nutzung als Referenz jederzeit widersprechen. Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder den Bestand des Vertrags.

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§ 11 Datenschutz

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(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.aperitivoape.de/datenschutz abrufbar. 

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§ 12 Schlussbestimmungen

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(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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(2) Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Aperitivo Ape in Kiel.

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(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen. 

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(4) Sind diese Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 

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(5) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Stand: Januar 2026​​

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